Verkehrssicherung MVAS 99 / RSA 21
Arbeitsstellen an Straßen sicher sichern – Pflichtschulung
Wer Arbeitsstellen an Straßen absichert, trägt eine enorme Verantwortung – für Verkehrsteilnehmer und eigene Mitarbeiter. Die Pflichtschulung zur Verkehrssicherung nach MVAS 99 und RSA 21 ist gesetzlich vorgeschrieben und in vielen Ausschreibungen nachzuweisen.
Rechtsgrundlage
Die Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen ist geregelt in den Musterplänen für Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) und den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21). Rechtliche Grundlage ist § 45 StVO. Die Schulungspflicht ergibt sich aus DGUV Vorschrift 1 und §12 ArbSchG.
Zielgruppe
Alle Beschäftigten, die Arbeitsstellen an Straßen (Bundes-, Landes-, Kreis-, Gemeindestraßen) absichern oder betreuen – besonders Tiefbauer, Straßenbauer, Versorgungsunternehmen.
Schulungsinhalte
- Rechtliche Grundlagen: RSA 21, MVAS 99, StVO § 45, DGUV Vorschrift 1
- Aufbau und Struktur von Arbeitsstellen: Vorankündigung, Überleitung, Abschluss
- Verkehrszeichen und Absperrmittel: Aufstellung und Bedeutung
- Schutzeinrichtungen: Baken, Leitborde, Absperrschranken, Ampeln
- Besondere Arbeitsstellen: Autobahn, Innerorts, Kreuzungsbereiche
- Fahrzeugsicherung und Einsatz von Absicherungsfahrzeugen
- Persönliche Schutzausrüstung: Warnkleidung nach EN ISO 20471
- Haftungsrecht: Verantwortung Bauherr, Bauleiter, Mitarbeiter
- Praktische Übungen: Aufbau einer Arbeitsstelle
Abschluss & Nachweis
Schriftliche Prüfung und praktische Übung. Ausstellung des Schulungsnachweises Verkehrssicherung nach RSA 21 / MVAS 99.