Sicherheitsunterweisung Tiefbau
Erdarbeiten · Graben · Baugruben · Böschungssicherung
Arbeiten im Graben und in Baugruben gehören zu den gefährlichsten Tätigkeiten auf dem Bau. Einbrüche, Erdrutsche und nicht gesicherte Gruben fordern regelmäßig Menschenleben. Die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsunterweisung Tiefbau schützt Ihre Mitarbeiter und erfüllt die Unterweisungspflicht nach ArbSchG.
Rechtsgrundlage
Die Pflichtunterweisung ergibt sich aus § 12 ArbSchG und § 12 BetrSichV. Technische Anforderungen für Böschungen, Verbau und Baugruben regelt die DIN 4124. Die DGUV Vorschrift 1 konkretisiert die Unterweisungspflicht des Arbeitgebers.
Zielgruppe
Alle Tiefbau-Beschäftigten, die im oder am Graben arbeiten: Baggerfahrer, Kanalarbeiter, Rohrleitungsbauer, Straßenbauer und deren Vorgesetzte.
Schulungsinhalte
- Rechtsgrundlagen: ArbSchG § 12, BetrSichV, DIN 4124, DGUV Vorschrift 1
- Bodenkunde: Bodenklassen und deren Bedeutung für die Standsicherheit
- Böschungen: zulässige Neigungen nach DIN 4124
- Verbauarten: Holzverbau, Stahl-Trägerverbau, Grabenverbaugeräte
- Gefahren erkennen: Wassereinbruch, Erosion, Überfahren, Herabfallen
- Schutzmaßnahmen und deren Kontrolle
- Verhalten im Notfall: Rettung aus dem Graben
- Koordination mit Erdbaumaschinen im Arbeitsbereich
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Tiefbau
- Haftungsrecht: Pflichten Bauleiter und Vorgesetzte
Abschluss & Nachweis
Schriftliche Erfolgskontrolle. Ausstellung des Unterweisungsnachweises Tiefbausicherheit gemäß ArbSchG § 12.