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Bedienerschulung
Mobiler Arbeitsmittel

Die Bedienerschulung – auch Erstqualifikation oder Grundschulung genannt – ist die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung für alle Personen, die Maschinen wie Stapler, Krane, Hubarbeitsbühnen oder Erdbaumaschinen bedienen. Wir schulen NRW-weit, direkt bei Ihnen vor Ort, auf Ihren Maschinen – für das bestmögliche Schulungsergebnis.

Nach DGUV Grundsätzen
Anerkannter Befähigungsnachweis
NRW-weit – direkt bei Ihnen vor Ort

Was ist eine Bedienerschulung?

Eine Bedienerschulung (auch: Erstqualifikation, Grundschulung oder Fahrausbildung) ist die einmalige Erstausbildung für Mitarbeiter, die ein Arbeitsmittel zum ersten Mal bedienen sollen. Sie umfasst Theorie und Praxis und schließt mit einer Prüfung sowie einem anerkannten Befähigungsnachweis ab.

Ohne diese Qualifikation darf ein Mitarbeiter das jeweilige Arbeitsmittel rechtlich nicht bedienen – der Arbeitgeber haftet persönlich bei Unfällen, wenn der Nachweis fehlt.

Rechtsgrundlage

Die Pflicht zur Bedienerschulung ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 12) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 12). Die jeweiligen DGUV Grundsätze (z.B. 308-001 für Stapler, 308-008 für Hubarbeitsbühnen, 309-003 für Krane) definieren Inhalt und Umfang der Ausbildung konkret.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nur schriftlich beauftragte und nachweislich qualifizierte Bediener einzusetzen.

Ablauf einer Bedienerschulung bei fabcuv

  • Terminabsprache – wir kommen NRW-weit zu Ihnen, direkt an Ihre Maschinen
  • Theorieteil – Rechtliche Grundlagen, Maschinenkunde, Sicherheitsvorschriften
  • Praxisteil – Praktische Übungen direkt an Ihren Maschinen vor Ort
  • Prüfung – Schriftliche und praktische Abschlussprüfung
  • Nachweis – Ausstellung des anerkannten Befähigungsnachweises / Fahrausweises
Auf einen Blick
Für wenErstmalige Bedienung eines Arbeitsmittels
Dauer1 Tag Theorie · 1 Tag Praxis
AbschlussAnerkannter Befähigungsnachweis
SchulungsortNRW-weit – direkt bei Ihnen vor Ort
GruppenEinzel- und Gruppenschulungen möglich
WiederholungJährliche Unterweisung erforderlich
Bereits qualifiziert? Zur jährlichen Unterweisung → Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtunterweisung einmal pro Jahr

12 Bedienerschulungen –
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