Minikrane
Minikrane · Miniraupenkrane · Spiderkrane · Kompaktkrane
Minikrane ermöglichen Hebearbeiten dort, wo große Krane nicht hinkommen – in Gebäuden, engen Treppenhäusern, auf Dächern und in beengten Montagesituationen. Ihr kompaktes Format täuscht über das erhebliche Gefahrenpotenzial hinweg. Qualifizierte Ausbildung ist daher genauso Pflicht wie bei großen Kranen.
Rechtsgrundlage
Auch Minikrane unterliegen der DGUV Vorschrift 52 (Krane) und dem DGUV Grundsatz 309-003. Die Bediener müssen schriftlich beauftragt und ihre Eignung nachgewiesen sein.
Zielgruppe
Bediener von Minikranen, Miniraupenkranen und Spiderkranen (Hersteller Maeda, Jekko, Fassi, Liebherr u.a.) im Innenausbau, Industriemontage und bei Sonderhebeaufgaben.
Schulungsinhalte
- Rechtsgrundlagen: DGUV Vorschrift 52, Grundsatz 309-003, BetrSichV
- Krantypen: Minikran mit Raupenfahrwerk, Spiderkran, Knickarmmini
- Stabilisierung und Untergrund in Innenbereichen und auf Böden
- Tragfähigkeitsdiagramme und Kranbetriebsgrenzen
- Transport durch Türen, Treppenhäuser, auf Dächern
- Lastaufnahme und Anschlagmittel für enge Verhältnisse
- Gefahren: Deckentragfähigkeit, Quetschen, Kippen
- Fernsteuerung und Sichtkontakt beim Betrieb
- Tägliche Sichtprüfung und Wartungshinweise
- Haftungsrecht und Unterweisungspflichten
- Praktische Übungen mit Lastaufnahme
Abschluss & Nachweis
Schriftliche und praktische Prüfung. Ausstellung des Befähigungsnachweises für Minikran-Bediener gemäß DGUV Grundsatz 309-003.