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Teleskopstapler

Teleskopstapler starr · Teleskopstapler Roto · Mit Anbaugeräten

DGUV Grundsatz 308-009 · BetrSichV · TRBS 2111
Grundschulung Jährl. Unterweisung Direkt auf Ihren Maschinen
Teleskopstapler Schulung nach DGUV Grundsatz 308-009 – Starr und Roto sicher bedienen – Bedienerschulung fabcuv.de
Dauer 1 Tag Theorie · 1 Tag Praxis · ½ Tag (Unterweisung)
Ort Bei Ihnen vor Ort – NRW-weit, auf Ihren Maschinen
Abschluss Anerkannter Befähigungsnachweis
Standard Nach DGUV Grundsätzen

Teleskopstapler vereinen die Eigenschaften von Stapler und Kran – und stellen damit besondere Anforderungen an Bediener. Auf unebenem Gelände, bei hohen Hubhöhen und mit wechselnden Anbaugeräten entstehen Gefahren, die nur durch qualifizierte Ausbildung beherrschbar sind.

Rechtsgrundlage

Teleskopstapler unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der TRBS 2111. Der DGUV Grundsatz 308-009 definiert die Anforderungen an die Bediener­ausbildung für Teleskopstapler aller Bauarten.

Zielgruppe

Bediener von Teleskopstaplern (starr und Roto) der Hersteller Merlo, Manitou, JCB, Liebherr, Sennebogen u.a. – mit und ohne Vorerfahrung.

Schulungsinhalte

  • Rechtsgrundlagen: BetrSichV, TRBS 2111, DGUV Grundsatz 308-009
  • Unterschiede Teleskopstapler starr vs. Roto
  • Traglasttabellen, Lastdiagramme und Stabilitätsgrenzen
  • Anbaugeräte: Gabelzinken, Schaufel, Hubarbeitsbühne, Kranwinde
  • Standsicherheit auf unebenem Gelände und an Hängen
  • Fahrverhalten: Bereifung, Differenzialsperre, Knicklenkung
  • Sicherheitseinrichtungen: Überlastsicherung, Neigungswarner
  • Betrieb auf Baustellen: Untergrund, Böschungen, Leitungen
  • Lastaufnahme, -transport und -ablage in großen Höhen
  • Tägliche Sichtprüfung und Wartungshinweise
  • Praktische Übungen mit verschiedenen Anbaugeräten

Abschluss & Nachweis

Schriftliche und praktische Prüfung. Ausstellung des Befähigungsnachweises für Teleskopstapler-Bediener gemäß DGUV Grundsatz 308-009.

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