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Jährliche Unterweisung –
Pflichtunterweisung nach ArbSchG

Die jährliche Unterweisung ist keine Wiederholung der Grundschulung – sie ist eine eigenständige gesetzliche Pflicht. Jeder Bediener muss einmal pro Jahr unterwiesen werden, unabhängig von seiner Erfahrung. Wir kommen NRW-weit direkt zu Ihnen – auf Ihre Maschinen, effizient und mit vollständiger Dokumentation.

Gesetzliche Pflicht nach ArbSchG § 12
Einmal jährlich – bei Jugendlichen halbjährlich
NRW-weit – direkt bei Ihnen vor Ort

Was ist die jährliche Unterweisung?

Die jährliche Unterweisung (auch: Nachunterweisung, Jahresunterweisung oder Wiederholungsunterweisung) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtmaßnahme. Sie muss mindestens einmal pro Jahr für jeden Bediener eines Arbeitsmittels durchgeführt und dokumentiert werden.

Die Unterweisung ergänzt das Wissen der Bediener um aktuelle Unfallschwerpunkte, Änderungen von Vorschriften und neue Erkenntnisse aus der Praxis. Sie ist kein Ersatz für die einmalige Bedienerschulung (Grundschulung) – beide sind gesetzlich vorgeschrieben.

Rechtsgrundlage

Die Unterweisungspflicht ergibt sich aus § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Fehlende Unterweisungen können Bußgelder bis zu 2.000 € pro Verstoß nach sich ziehen. Bei Unfällen ohne Nachweis haftet der Arbeitgeber persönlich wegen Organisationsverschuldens.

Bei Jugendlichen ist die Unterweisung halbjährlich vorgeschrieben.

Was wird unterwiesen?

  • Aktuelle Unfallschwerpunkte und Auswertung von Betriebsunfällen
  • Änderungen von Vorschriften, DGUV-Regeln und Betriebsanweisungen
  • Auffrischung sicherheitsrelevanter Themen der Grundschulung
  • Korrektur eingeschlichener Fehler im täglichen Umgang
  • Praktische Übungen zur Festigung sicherer Arbeitsweisen
  • Schriftliche Dokumentation und Unterschrift aller Teilnehmer

Ablauf bei fabcuv

  • Terminabsprache – wir kommen NRW-weit zu Ihnen, direkt an Ihre Maschinen
  • Unterweisung – praxisnah, kompakt, direkt an Ihren Maschinen
  • Erfolgskontrolle – kurze schriftliche Prüfung zum Nachweis
  • Dokumentation – vollständige Unterweisungsnachweise für alle Teilnehmer
Auf einen Blick
Für wenAlle Bediener von Arbeitsmitteln
HäufigkeitMindestens 1× jährlich (Jugendliche: 2×)
Dauer½ Tag
SchulungsortNRW-weit – direkt bei Ihnen vor Ort
GruppenAuch für größere Gruppen möglich
BußgeldBis 2.000 € bei fehlendem Nachweis
Noch nicht qualifiziert? Zur Bedienerschulung → Erstmalige Grundschulung mit Befähigungsnachweis

Für welche Maschine benötigen
Sie die Jahresunterweisung?

Wir führen die Unterweisung direkt bei Ihnen im Betrieb durch – an Ihren Maschinen, mit vollständiger Dokumentation.

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Wir kommen NRW-weit zu Ihnen – direkt an Ihre Maschinen, effizient und rechtssicher.

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