Brücken- & Hallenkrane
Brückenkrane · Laufkrane · Hängekrane · Flurgesteuerte Krane
Brücken- und Hallenkrane sind das Rückgrat vieler Produktions- und Lagerhallen. Der sichere Betrieb erfordert qualifizierte Kranführer und jährliche Pflichtunterweisungen. Fehler beim Kranbetrieb können zu schwersten Unfällen führen. Die fabcuv-Schulung erfüllt alle gesetzlichen Pflichten.
Rechtsgrundlage
Die DGUV Vorschrift 52 (Krane) schreibt den Einsatz beauftragter und qualifizierter Kranführer vor. Der DGUV Grundsatz 309-003 definiert Ausbildungsinhalt und -umfang. BGR 500 Kapitel 2.8 regelt ergänzende Sicherheitsanforderungen.
Zielgruppe
Bediener von Brückenkranen, Laufkranen, Hängekranen und flurgesteuerten Kranen in Industrie, Produktion, Werkstätten und Logistik.
Schulungsinhalte
- Rechtsgrundlagen: DGUV Vorschrift 52, Grundsatz 309-003, BGR 500
- Krantypen: Einträger-, Zweiträgerlaufkrane, Hängekrane, flurgesteuerte Krane
- Bauteile und Sicherheitseinrichtungen (Endschalter, Überlastsicherung)
- Tragfähigkeit und Traglastdiagramme
- Anschlagmittel: Ketten, Seile, Hebebänder, Traversen
- Lastaufnahme: Schwerpunkt, Anschlagpunkte, Lastdrehung vermeiden
- Sichere Kranfahrweisen: Heben, Senken, Verfahren mit Last
- Kommunikation mit Anschlägern: Handzeichen und Funk
- Tägliche Prüfungen und Störungsbeseitigung
- Pflichten Kranführer, Anschläger und Unternehmer
- Praktische Übungen am Kran
Abschluss & Nachweis
Schriftliche und praktische Prüfung. Ausstellung des Kranführerausweises und der Unterweisungsdokumentation gemäß DGUV Grundsatz 309-003.