Teleskopstapler
Teleskopstapler starr · Teleskopstapler Roto · Mit Anbaugeräten
Teleskopstapler vereinen die Eigenschaften von Stapler und Kran – und stellen damit besondere Anforderungen an Bediener. Auf unebenem Gelände, bei hohen Hubhöhen und mit wechselnden Anbaugeräten entstehen Gefahren, die nur durch qualifizierte Ausbildung beherrschbar sind.
Rechtsgrundlage
Teleskopstapler unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der TRBS 2111. Der DGUV Grundsatz 308-009 definiert die Anforderungen an die Bedienerausbildung für Teleskopstapler aller Bauarten.
Zielgruppe
Bediener von Teleskopstaplern (starr und Roto) der Hersteller Merlo, Manitou, JCB, Liebherr, Sennebogen u.a. – mit und ohne Vorerfahrung.
Schulungsinhalte
- Rechtsgrundlagen: BetrSichV, TRBS 2111, DGUV Grundsatz 308-009
- Unterschiede Teleskopstapler starr vs. Roto
- Traglasttabellen, Lastdiagramme und Stabilitätsgrenzen
- Anbaugeräte: Gabelzinken, Schaufel, Hubarbeitsbühne, Kranwinde
- Standsicherheit auf unebenem Gelände und an Hängen
- Fahrverhalten: Bereifung, Differenzialsperre, Knicklenkung
- Sicherheitseinrichtungen: Überlastsicherung, Neigungswarner
- Betrieb auf Baustellen: Untergrund, Böschungen, Leitungen
- Lastaufnahme, -transport und -ablage in großen Höhen
- Tägliche Sichtprüfung und Wartungshinweise
- Praktische Übungen mit verschiedenen Anbaugeräten
Abschluss & Nachweis
Schriftliche und praktische Prüfung. Ausstellung des Befähigungsnachweises für Teleskopstapler-Bediener gemäß DGUV Grundsatz 308-009.