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Sicherheitsunterweisung Tiefbau

Erdarbeiten · Graben · Baugruben · Böschungssicherung

DIN 4124 · ArbSchG § 12 · BetrSichV § 12 · DGUV Vorschrift 1
Grundunterweisung Jährl. Unterweisung Direkt auf Ihren Maschinen
Sicherheitsunterweisung Tiefbau nach ArbSchG und DIN 4124 – Graben und Baugruben sicher absichern – fabcuv.de
Dauer 1 Tag Theorie · 1 Tag Praxis · ½ Tag (Unterweisung)
Ort Bei Ihnen vor Ort – NRW-weit, auf Ihren Maschinen
Abschluss Anerkannter Befähigungsnachweis
Standard Nach DGUV Grundsätzen

Arbeiten im Graben und in Baugruben gehören zu den gefährlichsten Tätigkeiten auf dem Bau. Einbrüche, Erdrutsche und nicht gesicherte Gruben fordern regelmäßig Menschenleben. Die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsunterweisung Tiefbau schützt Ihre Mitarbeiter und erfüllt die Unterweisungspflicht nach ArbSchG.

Rechtsgrundlage

Die Pflichtunterweisung ergibt sich aus § 12 ArbSchG und § 12 BetrSichV. Technische Anforderungen für Böschungen, Verbau und Baugruben regelt die DIN 4124. Die DGUV Vorschrift 1 konkretisiert die Unterweisungspflicht des Arbeitgebers.

Zielgruppe

Alle Tiefbau-Beschäftigten, die im oder am Graben arbeiten: Baggerfahrer, Kanalarbeiter, Rohrleitungsbauer, Straßenbauer und deren Vorgesetzte.

Schulungsinhalte

  • Rechtsgrundlagen: ArbSchG § 12, BetrSichV, DIN 4124, DGUV Vorschrift 1
  • Bodenkunde: Bodenklassen und deren Bedeutung für die Standsicherheit
  • Böschungen: zulässige Neigungen nach DIN 4124
  • Verbauarten: Holzverbau, Stahl-Trägerverbau, Grabenverbaugeräte
  • Gefahren erkennen: Wassereinbruch, Erosion, Überfahren, Herabfallen
  • Schutzmaßnahmen und deren Kontrolle
  • Verhalten im Notfall: Rettung aus dem Graben
  • Koordination mit Erdbaumaschinen im Arbeitsbereich
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Tiefbau
  • Haftungsrecht: Pflichten Bauleiter und Vorgesetzte

Abschluss & Nachweis

Schriftliche Erfolgskontrolle. Ausstellung des Unterweisungsnachweises Tiefbausicherheit gemäß ArbSchG § 12.

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