Turmdrehkran
Stationäre und fahrbare Turmdrehkrane · Obendreher · Untendreher
Turmdrehkrane zählen zu den anspruchsvollsten und gefährlichsten Arbeitsmitteln auf Baustellen. Der Kranführerschein ist Pflicht – und wird nur nach bestandener Ausbildung ausgestellt. Die fabcuv-Schulung bereitet Teilnehmer systematisch auf Theorie, Praxis und Prüfung vor.
Rechtsgrundlage
Die DGUV Vorschrift 52 (Krane) schreibt vor, dass Krane nur von beauftragten und nachweislich geeigneten Führern bedient werden dürfen. Der DGUV Grundsatz 309-003 regelt Inhalt und Umfang der Ausbildung für Kranführer.
Zielgruppe
Alle Personen, die Turmdrehkrane (Obendreher, Untendreher, stationär oder fahrbar) auf Baustellen führen.
Schulungsinhalte
- Rechtsgrundlagen: DGUV Vorschrift 52, Grundsatz 309-003, BetrSichV
- Krantypen: Obendreher, Untendreher, Kletterkrane
- Bauteile und Sicherheitseinrichtungen des Turmdrehkrans
- Traglasttabellen und Lastmomentbegrenzer
- Aufstellung, Montage und Demontage (Überblick)
- Kranfahrweisen und sichere Lastenbewegung
- Anschlagen von Lasten und Kommunikation mit Anschläger
- Witterungseinflüsse, Wind und Betriebsgrenzen
- Inspektion, Wartung und Tagesüberprüfung
- Haftungsrecht: Pflichten des Kranführers und Unternehmers
- Praktische Übungen am Kran
Abschluss & Nachweis
Schriftliche und praktische Prüfung. Ausstellung des Kranführerausweises / Befähigungsnachweises gemäß DGUV Grundsatz 309-003.