Flurförderfahrzeuge
Gabelstapler · Schubmaststapler · Elektrische Hubwagen
Der Staplerschein ist eine der häufigsten Pflichtqualifikationen in Industrie und Logistik. Ohne gültige Bedienerqualifikation ist der Einsatz von Flurförderfahrzeugen nicht erlaubt – und der Arbeitgeber haftet persönlich. Unsere Schulung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und liefert den anerkannten Fahrausweis.
Rechtsgrundlage
Die DGUV Vorschrift 68 verpflichtet Arbeitgeber dazu, Flurförderfahrzeuge nur von nachweislich qualifizierten Fahrern bedienen zu lassen. Der DGUV Grundsatz 308-001 (früher BGG 925) definiert den Inhalt der Ausbildung zum Staplerfahrer.
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter, die Gabelstapler, Schubmaststapler, Hochhubwagen, elektrische Hubwagen oder ähnliche Flurförderfahrzeuge bedienen.
Schulungsinhalte
- Rechtliche Grundlagen: DGUV Vorschrift 68, Grundsatz 308-001, BetrSichV
- Baugruppen und Funktionsprinzip des Gabelstaplers
- Tragfähigkeit, Lastschwerpunkt und Standsicherheit
- Sicherheitseinrichtungen und deren Überprüfung
- Fahrverhalten: Anfahren, Bremsen, Kurvenfahrt, Rampen
- Lastaufnahme, Transport und sichere Lastabsetzung
- Regalarbeit und Hochlagern
- Batterietechnik und Ladevorschriften (Elektrostapler)
- Unfallverhütung und Verhalten bei Zwischenfällen
- Haftung: Pflichten Fahrer und Unternehmer
- Praktische Fahrübungen und Abschlussprüfung
Abschluss & Nachweis
Schriftliche und praktische Prüfung. Ausstellung des Staplerscheins / Fahrausweises gemäß DGUV Grundsatz 308-001.