Hubarbeitsbühnen
Scherenbühnen · Teleskoparbeitsbühnen · LKW-Hubarbeitsbühnen · Anhängerbühnen
Jeder Beschäftigte, der mit Hubarbeitsbühnen arbeitet, benötigt eine nachgewiesene Ausbildung gemäß den aktuellen Vorschriften. Ohne gültige Bedienerqualifikation haften Unternehmer persönlich bei Unfällen. Die fabcuv-Schulung vermittelt Theorie, Praxis und liefert den anerkannten Befähigungsnachweis.
Rechtsgrundlage
Die TRBS 2111 Teil 1 (mobile Arbeitsmittel) schreibt vor, dass Unternehmer nur ausreichend fachlich geeignete Bediener schriftlich beauftragen dürfen. Der DGUV Grundsatz 308-008 definiert Inhalt und Umfang der Ausbildung. International gilt ISO 18878 als Maßstab für die Fahrerqualifikation.
Zielgruppe
Beschäftigte, die Hubarbeitsbühnen (Scherenbühnen, Teleskoparbeitsbühnen, LKW-Hubarbeitsbühnen, Anhängerbühnen) gelegentlich oder regelmäßig bedienen.
Schulungsinhalte
- Rechtliche Grundlagen: ArbSchG, BetrSichV, DGUV Grundsatz 308-008, TRBS 2111
- Bühnentypen und ihre Einsatzbereiche (Kategorien 1a, 1b, 3a, 3b)
- Standsicherheit, Tragfähigkeit und Untergrundbeurteilung
- Aufbau, Sicherheitseinrichtungen und Notabsenkung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) beim Bühnenarbeiten
- Gefährdungen: Absturz, Quetschen, Stromleitungen, Windlast
- Vorbereitende Prüfungen und Sichtkontrollen
- Praktisches Fahren und Positionieren auf verschiedenen Bühnentypen
- Verhalten in Notfällen und bei Betriebsstörungen
- Haftungs- und Unterweisungspflichten des Arbeitgebers
Abschluss & Nachweis
Schriftliche Prüfung + praktische Fahrprüfung. Ausstellung des Fahrausweises für Hubarbeitsbühnenführer (Befähigungsnachweis gem. DGUV Grundsatz 308-008).