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Erdbaumaschinen

Bagger · Radlader · Planierraupe · Dumper

DGUV Regel 100-500 Kap. 2.12 · BetrSichV · TRBS 2111
Grundschulung Jährl. Unterweisung Direkt auf Ihren Maschinen
Erdbaumaschinen Schulung nach DGUV – Bagger, Radlader und Planierraupe sicher bedienen – fabcuv.de NRW
Dauer 1 Tag Theorie · 1 Tag Praxis · ½ Tag (Unterweisung)
Ort Bei Ihnen vor Ort – NRW-weit, auf Ihren Maschinen
Abschluss Anerkannter Befähigungsnachweis
Standard Nach DGUV Grundsätzen

Erdbaumaschinen gehören zu den kraftvollsten und gefährlichsten Arbeitsmitteln auf dem Bau. Fehler am Steuer können schwerwiegende Unfälle, Personenschäden und erhebliche Sachschäden verursachen. Die gesetzlich vorgeschriebene Bediener­schulung schützt Ihre Mitarbeiter und schützt Sie als Unternehmer vor Haftungsrisiken.

Rechtsgrundlage

Nach der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen Erdbaumaschinen nur von Personen bedient werden, die vom Unternehmer schriftlich beauftragt wurden und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Die TRBS 2111 konkretisiert die sicherheitstechnischen Anforderungen an den Betrieb.

Zielgruppe

Bediener von Baggern, Radladern, Planieraupen, Dumpern und sonstigen Erdbaumaschinen – sowohl Neueinsteiger (Grundschulung) als auch erfahrene Fahrer (jährliche Unterweisung).

Schulungsinhalte

  • Rechtliche Grundlagen: BetrSichV, DGUV Regel 100-500, TRBS 2111
  • Maschinentypen und Einsatzbereiche: Bagger, Radlader, Planierraupe, Dumper
  • Sicherheitsrelevante Bauteile und deren Funktion
  • Gefahren beim Betrieb: Kippen, Abrutschen, Kollision mit Dritten
  • Vorbereitende Maßnahmen: Sichtprüfung, Einrichten der Maschine
  • Sicheres Fahren, Graben, Laden und Planieren im Gelände
  • Verhalten bei Gefahr, Notfall und Panne
  • Haftungsrecht: Pflichten des Fahrers und des Unternehmers
  • Praktische Übungen und Fahrprüfung

Abschluss & Nachweis

Schriftliche Prüfung + praktische Prüfung. Nach bestandener Prüfung erhalten Teilnehmer einen anerkannten Befähigungs­nachweis / Fahrausweis gemäß DGUV-Grundsätzen.

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